Allgemeine Geschäftsbedingungen

GÜLTIGE FASSUNG VOM 23.11.2023

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Im Rahmen der Geschäftstätigkeiten Unternehmensberatung, Coaching, Training und Workshops mit der Delano GmbH, Haimburg 87, 9111 Haimburg, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt unter FN 271416 t, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertragspartner werden Auftraggeber, die Delano GmbH im weiteren als Auftragnehmer bezeichnet.

1.2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.5. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Unternehmensberatung

2.1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.1.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.1.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

2.2. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

2.2.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

2.2.2. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

2.2.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

2.2.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

2.3. Sicherung der Unabhängigkeit

2.3.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

2.3.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

2.4. Berichterstattung / Berichtspflicht

2.4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

2.4.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

2.4.3. Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

2.5. Schutz des geistigen Eigentums

2.5.1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

2.5.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Vergütung und/oder Schadenersatz.

2.6. Gewährleistung

2.6.1. Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

2.6.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

2.7. Haftung / Schadenersatz

2.7.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

2.7.2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

2.7.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

2.7.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

2.8. Geheimhaltung / Datenschutz

2.8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

2.8.2. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

2.8.3. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

2.8.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

2.8.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

2.9. Honorar und Abrechnungsbedingungen

2.9.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

2.9.2. Der Auftragsnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

2.9.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Fahrtkosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

2.9.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer , so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

2.9.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

2.9.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, neben Mahngebühren auch Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Falle des Verzugs auch zur Zahlung von allenfalls erforderlichen Inkassospesen eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts.

2.9.7. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Auftraggebers und das Zustandekommen eines Vertrages gilt erst mit Einlangen der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer als angenommen. Eine Verpflichtung zur Leistungserfüllung – insbesondere die Einhaltung vorgeschlagener Termine – entsteht erst nach Zustandekommen des Vertrages.

2.9.8. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Auf Grund von unterschiedlichen Gegebenheiten kann es jedoch zu Abweichungen kommen. Bei unvermeidlichen Abweichungen von unter 15% ist keine gesonderte Verständigung erforderlich und einer Verrechnung dieser zusätzlichen Kosten ist vereinbart. Bei einer Abweichung von mehr als 15% wird der Auftraggeber unverzüglich verständigt. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

2.10. Dauer des Vertrages

2.10.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

2.10.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
• wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
• wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

2.10.3. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

3. Workshops und Coachings

3.1. Anmeldung

3.1.1. Alle Angebote des Auftragnehmers (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop…) sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch den Auftragnehmer. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde davon verständigt. Anmeldungen mittels des Auftragnehmers bereitgestellte Buchungsformulare oder online beinhalten den jeweils aktuellen Preis.

3.1.2. Jede Anmeldung und Buchung ist verbindlich.

3.1.3. Wer eine dritte Person zu einem Coaching anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er bevollmächtigt ist, diese Anmeldung verbindlich vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben. Bei Nichterfüllung trägt der Anmelder die Kosten der Anmeldung und die rechtlichen Konsequenzen.

3.1.4. Mit Anmeldung eines Workshops oder zu einem Coaching stimmt der Kunde zu, laufend über neue Angebote informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich (per e-Mail) abgeändert oder widerrufen werden – office@stefandelano.com

3.2. Angebote und Preise

3.2.1. Workshop- und Coaching-Inhalte entsprechen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, dem aktuellen Angebot auf stefandelano.com, dem mitgesendetem Beiblatt oder der Beschreibung auf Digistore24.

3.2.2. Alle angegebenen Beiträge für Coaching und Workshops (Preise) sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer.

3.2.3. Der Auftraggeber stellt bei Buchung eines Vorort-Workshops die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Sollte der Auftraggeber keine Räumlichkeiten zu Verfügung stellen wollen, so muss er dies bei der Anmeldung bekannt geben. In diesem Fall wird der Auftragnehmer entsprechende Räumlichkeiten buchen und dem Auftraggeber zusammen mit einer Organisationspauschale von €350,00 in Rechnung stellen. Im Falle eines Stornos, einer Änderung des Abhaltungsortes oder einer Terminänderung sind jegliche dadurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu bezahlen, sowie eine abermalige Organisationspauschale bei Orts- bzw. Terminänderung.

3.2.4. Bei gewünschter halbtägiger Abhaltung des Workshop durch den Auftraggeber, verpflichtet sich dieser für sämtliche Übernachtungskosten des Auftragsnehmer aufzukommen.

3.2.5. Fahrkosten bzw. Reisekosten pro Vorort-Workshop werden mit 58 Cent je Kilometer und einer Fahrtpauschale für die Reisezeit verrechnet. Die Pauschale beträgt 100€ bei einer Reisedauer (An- und Abreise gesamt) von unter 2 Stunden, 250€ bei 2-4 Stunden. Bei einer Reisedauer von über 4 Stunden ist ein gesonderter Tarif zu vereinbaren. Sollte keine dezidierte Vereinbarung bei längeren Reisen getroffen werden gilt eine Reisezeitvergütung von 75€ pro Stunde. Sollte eine An- und Abreise am selben Tag unzumutbar sein, trägt der Auftraggeber die Übernachtungskosten des Auftragnehmers.

3.3. Terminvereinbarung und -änderung

3.3.1. Bei der Anmeldung zu einem Firmen-Workshop werden durch den Auftraggeber zwei Termine (Wunsch- und Alternativtermin) für die Abhaltung des Workshops bzw. für den Beginn des Coachings abgegeben. Der Auftragnehmer versucht einen der Terminwünsche zu erfüllen. Sollte keiner der Termine möglich sein, wird separat per E-Mail oder Telefon ein anderer Termin vereinbart und in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Sollte nach der Anmeldung keine Terminübereinkunft gefunden werden, erlischt die Anmeldung.

3.3.2. Sollte der Auftraggeber eine Terminänderung wünschen so kann er dies schriftlich beim Auftragnehmer ansuchen. Der Auftragnehmer hat jedoch keine Verpflichtung auf die Abänderung des Termines einzugehen. Sollte eine Terminänderung des Auftraggebers zu einer Nichtabhaltung eines Workshops bzw. eines Coachings führen, gelten die allgemeinen Stornobedingungen.

3.3.3. Für das Coaching wird nach jeder Coachingeinheit ein weiterer Termin vereinbart. Grundsätzlich ist das Programm auf einen wöchentlichen bzw. zweiwöchentlichen Termin ausgerichtet. Es kann aber auf Grund von beiden Vertragsseiten zu Terminanpassungen kommen. Sollte jedoch der Gesamtzeitraum des Coachings auf Grund mangelnder Terminmöglichkeiten des Auftraggebers mehr als verdoppeln, gilt das Coachingprogramm als 100% erfüllt.

3.3.4. Eine Coachingeinheit, die vereinbart aber nicht mindestens 48 Stunden vor Stattfinden verschoben wird, gilt als durchgeführt.

3.3.5. Bei der Anmeldung zu offenen Workshop-Serien werden die Termine im Vorfeld fixiert und offengelegt. Es fällt ausschließlich in die Verantwortung des Teilnehmers, diese Termine wahrzunehmen. Nicht wahrgenommene Termine gelten als erfüllt.

3.3.6. Sollte es auf Grund unvorhergesehenen Ereignisse oder Krankheit des Trainers zu einem Ausfall eines Termins einer offenen Workshop-Serie kommen, wird über Mehrheitsbeschluss der Teilnehmer ein Ersatz-Termin aus möglichen Vorschlägen Seitens des Trainers gewählt.

3.4. Zahlungsbedingungen

3.4.1. Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach der Vertragsannahme durch den Auftragnehmer. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang, ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

3.4.2. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

3.4.3. Buchungen über Online-Zahldienste (CopeCart, Digistore24) erfolgen sofort bzw. nach gewählter Zahlungsoption. Etwaige Kosten über Bankrückläufer oder sonstigen Verschulden seitens des Teilnehmers, werden diesen in Rechnung gestellt.

3.5. Stornobedingungen

3.5.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine mögliche Stornierung der Buchung individueller Angebote unter Auflage der nachfolgenden Fristen und Bedingungen zu. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Teilen des Coachings bzw. des Workshops erfolgt keine anteilige Vergütung.

3.5.2. Coachings und Workshops
Bis 60 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei
59 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Gesamtpreises
bei späterer Stornierung 100% des Gesamtpreises

3.5.3. Etwaige anfallende Kosten durch die Stornierung (z.B. Stornogebühren Räumlichkeiten) sind vom Auftraggeber zu tragen.

3.5.4. Das Recht auf Storno verfällt sobald ein Teilnehmer einen Fragebogen bzw. ein Online-Tool des Auftragnehmers, das zur Vorbereitung auf das Angebot dient, herunterladet.

3.6. Datenschutz

3.6.1. Alle persönlichen Angaben der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer ein, dass personenbezogene Daten, die elektronisch, telefonisch, mündlich, oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des E‐Mail‐Newsletters an die bekannt gegebene(n) E‐Mail‐Adresse(n) mit ein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Etwaige Abmeldungen bzw. Abänderungen sind an office@stefandelano.com zu richten.

3.6.2. Mit dem Teilnahme an einem digitalen Workshop oder Coaching stimmt der Teilnehmer zu, dass der Workshop/das Coaching aufgezeichnet wird und a. allen Teilnehmer als Download zur Verfügung steht und b. einzelne Ausschnitte zu Werbezwecken bzw. für weitere Materialien verwendet werden dürfen, ohne dass dem Teilnehmer diesbezüglich Rechte entstehen.

3.6.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen die er über andere Teilnehmer und deren Unternehmen erfährt vertraulich zu behandeln. Dies trifft insbesondere auf Mitarbeiter, Kundenbeziehungen, Planungen, Unternehmensdaten und Beziehverhältnisse zu. Sollte der Teilnehmer nachweislich solche Informationen an Externe (nicht Teilnehmer der Workshop-Serie) weitergeben, so erklärt sich der Teilnehmer bereit eine Strafzahlung von €5.000 an die Delano GmbH zu entrichten, sowie Schadenersatz gegenüber dem betroffenen Unternehmen, sowie sämtliche Verfahrenskosten.

3.7. Gewährleistung und Mängel

3.7.1. Außer in jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich der Auftragnehmer vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

3.7.2. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als erbracht und genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung‐ oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

3.8. Haftung

3.8.1. Sollte ein Workshop oder Coaching durch Krankheit der durchführenden Person von Seiten des Auftragnehmers, durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, kann der Auftragnehmer nicht zum Ersatz von eventuell anfallenden Reise- und Übernachtungskosten verpflichtet werden. Sollte ein solcher Fall eintreten, verpflichtet sich der Auftragnehmer den entfallenen Workshop bzw. das Coaching an einem zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

3.8.2. Der Auftragnehmer haftet, Personenschäden ausgenommen, nur bei durch den Geschädigten nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.9. Copyright und Urheberrecht

3.9.1. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Arbeitsunterlagen im Rahmen von Coachings und Workshops sind und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Vervielfältigung sowie sonstige Verbreitung und Nutzung des Materials, auch firmenintern, ist an die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers gebunden. Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sind Aufnahmen jeglicher Art (Video, Foto, Audio) von Unterlagen, nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.

3.10. Marketing, Logos und Testimonials

3.10.1 Auftraggeber und Teilnehmer von Workshop-Serien, Coachings und individuellen Trainings erklären sich einverstanden, dass deren Namen, Position, Firmenlogos und Portraitfotos für Testimonials und zu Werbezwecken von Seiten der Delano GmbH verwendet werden (z.B. „Bisherige und aktuelle Kunden:“). 

Die Delano GmbH verpflichtet sich Testimonials wahrheitsgetreu wiederzugeben.

Sollten bisherige Auftraggeber oder Teilnehmer der Meinung sein, ein Testimonial oder eine Information wurde verfälscht, so haben diese das Recht auf eine Richtigstellung. In einem solchen Fall ist eine e-Mail mit dem Betreff „Richtigstellung“ an office@stefandelano.com mit der genauen Quelle der falschen Information zu schreiben.

Ist die Richtigstellung berechtigt, verpflichtet sich die Delano GmbH diese binnen 14 Tage zu beheben. 

Das Recht für die Verwendung von Namen, Position, Firmenlogos und Portraitfotos für Testimonials und zu Werbezwecken ist im Angebot eingepreist. Möchte eine Auftrageber dieses Recht wiederrufen, so ist dies mit 20% des ursprünglichen Angebotspreises zu vergüten.

 

4. Aufrechnung

4.1. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen.

5. Elektronische Rechnungslegung

5.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

6. Rücktrittsrecht und Widerruf

Die Angebote des Auftragnehmers stehen ausschließlich Geschäftskunden und Unternehmen zur Verfügung. Ein Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) kommt daher nicht zur Anwendung.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

7.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

8. Mediationsklausel:

8.1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden

8.2. können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen
rechtliche Schritte eingeleitet.

8.3. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

8.4. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.